Welche Bedeutung haben Urheberrecht und Nutzungsrechte?
Das Schaffen von gestalterischen Arbeiten ist nicht nur eine Dienstleistung im Sinne des ABGB, sondern auch im Sinne des UrhG eine persönliche geistige Schöpfung. Daraus ergibt sich, dass sich die Gesamtvergütung aus der Entwurfs-/ Erstellungsvergütung und der Nutzungsvergütung zusammensetzt.
Was ist urheberrechtlich geschützt?
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen. In Österreich sind diese mit der Person des Urhebers untrennbar verbunden. Dazu muss nichts amtlich angemeldet oder eingetragen werden, der Schutz entsteht schon bei der Erstellung der geistigen oder künstlerischen Leistung. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, der Urheber kann allerdings Nutzungsrechte einräumen.
Was sind Nutzungsrechte?
Als Urheber (Grafik-Designer / Web-Designer) kann ich Ihnen (dem Kunden / der Kundin) das Recht einräumen, das Werk zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht kann räumlich, zeitlich, inhaltlich oder auf bestimmte Nutzungsarten beschränkt werden.
- Beispiele für einfache Nutzung / geringe Nutzung: Als Grafik-Designer räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf oder eine Gestaltungsarbeit ein. Dabei ist die Nutzung beispielsweise auf den Raum Wien, auf zwei Jahre und die Verwendung in der Printwerbung beschränkt.
- Beispiele für mittlere Nutzung: Als Grafik-Designer räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf ein. Dabei ist die Nutzung beispielsweise österreichweit, auf fünf Jahre und die Verwendung in der Printwerbung und im Internet beschränkt.
- Beispiele für umfassende Nutzung: Als Grafik-Designer räume ich Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf ein. Dabei ist die Nutzung räumlich und zeitlich unbeschränkt.
Wer ist Inhaber des Urheberrechts?
Inhaber des Urheberrechts ist der Urheber (Designer) selbst. Das Urheberrecht ist auch nicht übertragbar, der Urheber kann jedoch anderen Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen. Dabei unterscheidet man zwischen dem einfachen Nutzungsrecht und dem umfassenden Nutzungsrecht. Das einfache Nutzungsrecht ist wiederum aufgeteilt in räumliche, zeitliche oder inhaltliche Nutzung.
Beispiele:
Räumliche Nutzung: Raum Wien/ österreichweit/ weltweit/ …
Zeitliche Nutzung: Nutzung für einen einmaliger Anlass/ Nutzung für 2 Jahre/ Nutzung für 5 Jahre/ …
Inhaltliche Nutzung: Nutzung in Printmedien/ Nutzung im Internet/…
Meist kommt eine Kombination der verschiedenen Nutzungen zur Anwendung.
Ein Beispiel:
Ich räume Ihnen die Nutzungsrechte für den Raum Wien (räumlich), für zwei Jahre (zeitlich) und den Einsatz in Printmedien (inhaltlich) ein.
Warum begrenzte Erteilung der Nutzungsrechte?
Für Sie hat die begrenzte Erteilung der Nutzungsrechte (räumlich, zeitlich, inhaltlich) den Vorteil, dass Sie nur für die Rechte zahlen, die Sie auch wirklich brauchen.
Für weitere Fragen, die das Urheberrecht bei Ihrem konkreten Auftrag an mich betreffen, stehe ich selbstverständlich gerne mit ausführlichen Informationen zur Verfügung.
